Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung erreichen Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr

I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den folgenden Bedingungen ausgeführt:

II. Umfang der Lieferung und Leistungen

Für den Umfang der Lieferung und Leistungen ist die schriftliche oder telefonische Auftragsbestätigung des Lieferers oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.

III. Preise

Die Preise gelten für Lieferungen ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Artikel, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu der am Tage gültigen Preisliste berechnet. Nachträgliche Änderungen des Lieferumfanges, die auf Veranlassung des Bestellers erfolgen, werden zusätzlich berechnet.

IV. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind sofort ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Skontoabzug wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Die Zahlung erfolgt per Vorausüberweisung oder in bar bei Abholung.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen.

V. Liefer – und Leistungsfristen

Die Liefer – bzw. Leistungsfrist beginnt mit dem Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Lieferers.
Durch nachträgliche Änderungen der Ergänzungswünsche des Bestellers, bei Sonderanfertigungen oder bei herstellerbedingten Lieferengpässen werden die Lieferzeitenangemessen verlängert.
Die Frist verlängert sich auch dann angemessen, wenn unvorhersehbare und schwerwiegende Hindernisse eintreten, die vom Lieferer nicht beeinflussbar sind, z.B. Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung durch die Post,Krieg oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrungen).
Dies gilt auch, wenn der Lieferer sich im Verzug befindet oder wenn solche Umstände bei Unterlieferanten auftreten. Der Lieferer wird den Besteller über das Vorhandensein solcher Hindernisse unterrichten.
Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm nach Ablauf von einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten bei Lagerung beim Lieferer, mindestens jedoch 1% des Warenwertes für jeden Monat berechnet.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferer und dem Besteller
Eigentum des Lieferers. Der Besteller darf den Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware nach erfolglosen Mahnungen und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
An Kostenangeboten, Unterlagen und Dokumentationen der Firma EnergoMed behält sich der Lieferer Eigentums – und Urheberrechte vor.
Sie dürfen Dritten ohne Zustimmung des Lieferers nicht zugänglich gemacht werden.

VII. Mängelgewährleistung

Ist der Liefer- oder Leistungsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so hat der Lieferer nach seiner Wahl unentgeltlich Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachlieferung oder die Nachbesserung fehl, stehen dem Besteller die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte auf Rücktritt, Schadensersatz und Minderung zu. Im übrigen gelten die
Bestimmungen des BGB.
Für Mängel die auf folgenden Gründen beruhen, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auch bei
Mitverschulden des Lieferers: – Nichtbeachten der Bedienvorschriften des Lieferers oder des Herstellers über die Inbetriebnahme, oder den Gebrauch Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel durch den Besteller oder Dritter Natürliche Abnutzung.
Ferner übernimmt der Lieferer keine Haftung wenn die gelieferten Geräte (z.B. Steuergeräte, Applikatoren u.a.) durch den Bestellerer Dritte geöffnet werden.

VIII. Gewährleistung

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und -fristen.
Darüber hinausgehende Gewährleistungsverlängerungen bei Magnetfeldtherapie- und Detoxgeräten gelten ausschließlich für das Steuergerät und Netzteil.

IX. Unmöglichkeit der Lieferungen oder Leistungen

Wird dem Lieferer die Lieferung der Ware infolge von Umständen unmöglich, die er nicht zu vertreten / zu verantworten hat, wird er von seinen Pflichten frei.
Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

X. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen

Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen bei folgenden
Sachverhalten :
1.Ausbleiben erwarteter Heilwirkungen
Bei medizinisch-technischen Geräten (z.B. Massagesessel, Magnetfeldtherapiegeräte, Entgiftungssystemen u.a.) können keine Heilwirkungen zugesichert werden.
2.Selbstbehandlung mit den gelieferten Geräten ohne Hinzuziehung eines Arztes Insbesondere bei schweren Erkrankungen ist grundsätzlich eine ärztliche Behandlung erforderlich. Mit Zustimmung und nach Maßgabe des behandelnden Arztes kann z.B. ein Massagesessel oder ein Magnetfeldtherapiegerät als Begleittherapie eingesetzt werden.
3.Nichtbeachtung von Kontraindikationen
Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Magnetfeldtherapiegeräten und Entgiftungssystemen folgende Kontraindikationen bestehen und in diesen Fällen das Gerät nicht angewendet werden darf: Schwere Vor-/ Erkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft, Fieber und Tragen von Implantaten (z.B. Herzschrittmacher). Der Gebrauch eines Massagesessels bei Vor-/ Erkrankungen des Bewegungsapparates, bei rheumatischen Vor-/Erkrankungen oder Vor-/Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems darf nur nach Maßgabe des behandelnden Arztes erfolgen.

XI. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

XII. Verbindlichkeiten des Vertrages

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragsabreden
oder Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.

Dr. Markus A. Kulbe Medizintechnik